Mitgliedschaft in einer Berliner Mieterorganisation bei Transferleistungsbezug

Mitgliedschaft in einer Berliner Mieterorganisation bei Transferleistungsbezug

Seit kürzerer Zeit besteht für Menschen, die Transferleistungen oder Ähnliches beziehen (Harz IV, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bei Mietproblemen die Möglichkeit, auf Kosten des Landes Berlin Mietglied einer Berliner Mieterorganisation zu werden. Nach einer Wartezeit vertritt die Mieterorganisation Sie auch vor Gericht – allerdings nur bei Streitigkeiten, die bei Beginn der Mitgliedschaft noch nicht bekannt waren.